Eigenbedarf
0 Entscheidungen aus dem Mila-Corpus — von BGH bis Amtsgericht, erschlossen nach Sub-Themen, §§ und Gericht; jedes Zitat auf die amtliche Quelle verlinkt.
Eigenbedarf ist der Bereich, in dem Mieter:innen am meisten Angst haben und Vermieter am meisten Selbstvertrauen. Der BGH hat die Anforderungen an den Eigenbedarf bewusst niedrig gehalten. Ein „vernünftiger und nachvollziehbarer" Nutzungswunsch genügt.
Die echte Mieter-Verteidigung liegt bei § 574 (Sozialklausel): Alter, Krankheit, Verwurzelung, schulpflichtige Kinder. Die Abwägung Eigenbedarf gegen Härte ist das Schlachtfeld.
Vermieter-Anwälte versuchen zunehmend, den § 574-Widerspruch in der Kündigungsbegründung vorwegzunehmen. Gute Mieter-Anwälte antworten mit der konkreten, belegten Härte.